Sehr geehrte Kundinnen und Kunden. a)Allgemeines Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages, der zwischen einem Kunden und der Firma müller-showlight abgeschlossen wird, gleichgültig, ob dieser Lieferungen oder sonstige Leistungen durch die Firma müller-showlight zum Gegenstand hat. Spätestens mit Entgegennahme der Ware/Leistung gelten diese als angenommen. Entgegenstehenden Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Die Angestellten der Firma müller-showlight sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder schriftliche Zusicherungen zu geben, die über den eigentlichen Vertrag hinausgehen. Höhere Gewalt, Betriebseinstellung, Streiks, Nichtlieferung oder Lieferverzug des Vorlieferanten, Maßnahmen von Behörden und ähnliche unvorhersehbare Ereignisse entbinden die Firma müller-showlight von der Erfüllung geschlossener Verträge. Änderungen technischer Eigenheiten/Angaben von Artikeln oder des Programmangebots behalten wir uns jederzeit, ohne Vorankündigung und ohne öffentliche Bekanntgabe vor. b) Vermietung
c) Verkauf 1. Vertragsabschluss Angebote des Lieferers sind, sofern schriftlich nicht anders vereinbart, stets unverbindlich und freibleibend. Alle Verträge werden bei Order des Kunden erst mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung des Lieferers, spätestens mit der Ausführung der Lieferung oder Leistung geschlossen. 2. Preise Preise des Lieferers verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, in Euro. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Es kommen die am Tag der Order gültigen Preise zur Abrechnung. Kosten für Transport und Transportversicherung/Spesen gehen zu Lasten des Kunden. 3. Lieferung Im Falle von höherer Gewalt, wozu auch Material-, Beschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, behördliche Anordnungen usw. gehören, hat der Lieferer die entstehenden Liefer- und Leistungsverzögerungen nicht zu vertreten. Dies gilt auch, wenn diese Umstände beim Vorlieferanten des Lieferers eintreten. Sollten diese Liefer- und Leistungsverzögerungen zu einer Überschreitung der Lieferfrist von mehr als 8 Wochen führen, ist der Kunde nach angemessener schriftlicher Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch zu erfüllenden Teils durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Schadensersatzforderungen sind in jedem Fall ausgeschlossen, außer bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Lieferers, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Der Lieferer ist ausdrücklich zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt. Der Kunde hat die gekaufte Ware bei Versand unverzüglich auf Transportschäden zu untersuchen und etwaige Schäden unverzüglich schriftlich dem Lieferer und dem Transporteur zu melden. Der Kunde ist selbst für die Einhaltung der Meldefrist an den Transporteur verantwortlich. Eine verspätete Meldung bewirkt fast immer die Ablehnung von Ersatzansprüchen. Der Lieferer übernimmt auf Wunsch des Kunden die weitere Schadensabwicklung mit dem Transporteur. Der Kunde kann die bestellte Ware innerhalb von 5 Tagen ungenutzt, in Originalverpackung und mit allen dazugehörigen Zubehörteilen unter Angabe eines Grundes zurücksenden. Ggf. durch die Rücksenden entstehenden Porto- und Verpackungskosten gehen zu Lasten des Kunden. 4. Fernabsatzverträge mit Verbrauchern Als Verbraucher gilt jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Der Lieferer weist ausdrücklich darauf hin, dass bei Verträgen, die über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, ein Widerrufsrecht von 5 Tagen nach Erhalt der Ware besteht. Die Kosten für eine Rücklieferung bei Ausübung des Widerrufsrechts werden in voller Höhe vom Kunden getragen. Ein Kaufvertrag gilt nur als geschlossen, wenn auf die Bestellung des Kunden eine Auftragsbestätigung des Lieferers erfolgt. Im übrigen erfolgt die Abwicklung des Vertragsverhältnisses nach den AGB des Lieferers. 5. Zahlungsbedingungen Falls nicht anders vereinbart, erfolgt die Übergabe oder Lieferung der Ware gegen Vorkasse. Mit dem vertragsgerechten Angebot der Ware befindet sich der Kunde in Annahmeverzug und wird der vereinbarte Kaufpreis fällig. Der Lieferer ist berechtigt, in diesem Falle alle noch offen stehenden, auch gestundeten Rechnungsbeträge, sofort zur Barzahlung fällig zu stellen oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Gegen die Zahlungsansprüche des Lieferers aus dem Vertrag steht dem Kunden ein Aufrechnungsanspruch nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung zu. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht. 6. Mängelansprüche Es gilt grundsätzlich die gesetzliche Regelung. Bei Ware, die nicht neu ist, verkürzt sich die Mängelhaftung auf 1 Jahr. Soweit der Kunde Lieferung einer neuen Sache oder Rücktritt verlangt, ist er unbeschadet der Rechte des Lieferers auf Rückgewähr der mangelhaften Sache und Wertersatz verpflichtet, für die gezogenen Nutzungen einen Nutzungsabschlag zu vergüten. Soweit der Kunde nicht geringere Nutzungen oder der Lieferer nicht höhere Nutzungen nachweist, gehen die Vertragsparteien von einem Nutzungsabschlag in folgender Höhe aus: Bei einer Nutzungsdauer - von mehr als 1 - 3 Monaten 10 % des Verkaufswerts Erkennbare Mängel müssen unverzüglich nach Lieferung, verborgene Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich gerügt werden. Transportschäden sind kein Mangel; hierfür haftet in der Regel der Transporteur. Schadensersatzansprüche, insbesondere der Ersatz von Mangelfolgeschäden sind aber ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen des Lieferers, seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen sowie dann nicht, wenn der Schaden auf einem Umstand beruht, für den der Lieferer eine Garantie für die Beschaffenheit oder Herstellung der Ware übernommen hat. Bei Rücksendungen von Ware, werden dem Kunden die entstandenen Prüfkosten in Rechnung gestellt, soweit sich der gerügte Mangel nicht bestätigt. Reparaturen, die vom Kunden gewünscht werden und für die Mängelansprüche nicht bestehen, werden gegen Berechnung des anfallenden Aufwands ausgeführt. Auf Wunsch des Kunden wird ein Kostenvoranschlag erstellt. Dieser ist vergütungspflichtig, auch wenn die Reparatur danach nicht durchgeführt wird. Der Lieferer weist ausdrücklich auf die für die Montage und Installation, insbesondere in öffentlichen Gebäuden bzw. auf Bühnen geltenden besonderen Sicherheitsrichtlinien bzw. Vorschriften für Sachverständigenabnahmen der Ware hin. Diese sind vom Kunden unbedingt zu beachten. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, sich über diese Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften zu informieren, sowie Montage, Installation und Abnahme der Ware gem. den geltenden Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften vorzunehmen. Der Kunde verpflichtet sich hiermit, seinen Abnehmern diese Sicherheitsrichtlinien und Vorschriften mitzuteilen, sowie die für die Montage, Installation und Sachverständigenabnahme geltenden Vorschriften ebenfalls seinen Abnehmern aufzuerlegen. Dekorationsobjekte, wie z.B. Kunstpflanzen sind nicht flammenhemmend. Kunde und Aufsteller müssen prüfen, ob für das Einsatzgebiet ein Flammenschutz (DIN 4102-1, schwer entflammbar o. ä.) vorgeschrieben ist. In diesem Fall ist vor dem Aufstellen der Dekoration eine Behandlung mit flammenhemmendem Material vorzunehmen. Diese Information ist bei Aufstellung und Wiederverkauf der Ware vom Kunden weiterzugeben. 7. Eigentumsvorbehalt Sämtliche Lieferungen erfolgen ausschließlich unter erweitertem Eigentumsvorbehalt. Bis zur Zahlung aller Forderungen des Lieferers durch den Kunden, bleibt das Eigentum der gelieferten Ware beim Lieferer. Ein Eigentumserwerb des Kunden an der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung zu einer neuen Sache, ist ausgeschlossen. Der Kunde tritt schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware, auch im Falle der Weiterverarbeitung mit anderen Waren zu einer neuen Sache, an den Lieferer ab. Auf Verlangen des Lieferers hat der Kunde dem Lieferer die Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen und den Schuldnern die Abtretung offen zu legen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist untersagt und kann strafrechtliche Folgen haben. 8. Gerichtsstand Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Hof. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Hof, 01.01.2017
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